By Markus Oermann
Wie personenbezogene Informationen geschützt werden sollen, gehört seit Jahren zu den kontrovers diskutierten Themen der politischen Debatte: Hat das Individuum einen subjektiven Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Informationen? Inwieweit muss der Staat den Schutzanspruch gegebenenfalls rechtlich sichern und wie soll das Datenschutzrecht der Zukunft aussehen?
Vor diesem Hintergrund werden in dem Buch vier Anforderungsprofile für die Ausgestaltung des Datenschutzrechts entwickelt. Die Grundlage hierfür bilden vier normative politische Theorien, die für die Begründung politischer Maßnahmen in demokratischen Systemen besonders suitable sind: Liberalismus, Libertarismus, Kommunitarismus und Sphärentheorie. Diese Theorien, die auf unterschiedlichen Annahmen über das ideale Verhältnis von Individuum und Gesellschaft beruhen, führen zunächst zu allgemeinen Aussagen darüber, wie der jeweilige soziale Idealzustand erreicht werden kann.
Das Buch stellt die wesentlichen Argumente dar, welche sich aus der Sicht dieser Theorien speziell für oder gegen den rechtlichen Schutz von personenbezogenen Informationen führen lassen. Aus den Argumenten werden anschließend die jeweiligen Anforderungen an die Ausgestaltung des Datenschutzrechts abgeleitet.
Mithilfe dieser Anforderungsprofile wird in einem zweiten Schritt die Entwicklung des europäischen Datenschutzrechts von der ersten Datenschutzrichtlinie bis zum jüngsten Entwurf der Kommission für eine grundlegende Reform des EU-Datenschutzrechts analysiert. Die regulativen Inhalte aller wesentlichen europäischen Rechtssetzungsakte zum Datenschutz werden daraufhin untersucht, ob und wie sie personenbezogene Informationen schützen. Durch den Abgleich mit den theoretischen Anforderungsprofilen zeigt sich, welchen theoretischen Vorgaben die europäischen Normierungen entsprechen. Indem die Arbeit die Veränderungen im Zeitablauf nachzeichnet, werden zudem traits und Brüche in der Entwicklung des europäischen Datenschutzrechts sichtbar.
Das Buch macht auf diese Weise die normativ-theoretischen Hintergründe des europäischen Datenschutzrechts obvious und ermöglicht damit eine entsprechende Einordnung aktueller und kommender Vorschläge in der Debatte um die Zukunft des Datenschutzes.
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28 Die Möglichkeit für Einzelpersonen die Zugänglichkeit ihrer personenbezogenen Information zu steuern, ist also aus kommunitaristischer Sicht kein aus der Selbstständigkeit des Individuums erwachsendes moralisches, regulativ zu schützendes subjektives Recht, sondern "eine soziale Lizenz [... : 196) ausschließen kann. Priscilla M. ). Zu beachten ist hierbei aus kommunitaristischer Sicht stets der soziale, kulturelle und histori27 Kern dieses liberalen Konzeptes ist es, wie gesehen, von einem grundsätzlichen Recht des Individuums zur Steuerung der Zugänglichkeit und Verbreitung seiner personenbezogenen Informationen auszugehen, gegenüber welchem sich der eingreifende Staat oder andere Stellen in einer Rechtfertigungspflicht befinden, und das auch in der entsprechenden rechtlichen Regulierung in Normen und Verfahren abzubilden und mit Interessen und Rechten von anderen in Ausgleich zu bringen ist (s.
28 Zumindest was den dort beinahe absoluten Schutz vor staatlichen Eingriffen angeht, richtet sich diese kommunitaristische Kritik zugleich gegen die libertäre Konzeption. 34 sche Hintergrund der entsprechenden Gemeinschaft (Etzioni 1999: 200; vgl. 2). 2 Kommunitaristische Argumentationsfiguren zur Begründung des Schutzes personenbezogener Informationen Folglich lassen sich auch auf Grundlage kommunitaristischer Prämissen Argumente zur Begründung eines individuellen Schutzanspruchs hinsichtlich personenbezogener Informationen entwickeln, ohne sich in Widerspruch zu den Kritikpunkten der Kommunitaristen an den liberalen und libertären Argumentationsfiguren zu begeben.
Besonderen Schutz müssen daher diejenigen Informationen genießen, welche die engsten zwischenmenschlichen Beziehungen einer Person betreffen. Dies kann sich etwa auf Informationen über das Sexualverhalten oder die Familienplanung beziehen, die oft auch mit dem Begriff 'intim' bezeichnet werden (s. o. 5). Aus dem Persönlichkeitsargument folgt zuletzt, dass in Bezug auf sonstige Informationsgehalte mit Personenbezug ein gestuftes Schutzkonzept denkbar ist, das danach differenziert, wie persönlichkeitsrelevant eine Information ist, wie stark 20 Hierbei kann man beispielsweise an das Sicherheitsinteresse des Staates oder an das Interesse des Arbeitgebers an Informationen über den Ausbildungsstand von Bewerbern denken.


